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Smart Learning
Flexibel

Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung

Smart Learning | Flexibel

Finden Sie im Folgenden die Daten und Fakten zu diesem Kurs in der stichwortartigen Übersicht. Gern beraten wir Sie auch – kontaktieren Sie uns einfach.

Lehrgangsform

  • Digitales und flexibles Lernen
  •  Zeit- und ortsunabhängig
  • Selbst gestaltbare Wege zum Ziel, die sich an die persönliche Lebenssituation anpassen können
  • 24/7-Lernplattform:
    • * enthält zeit- und ortsunabhängig alle Informationen und Inhalte
    • * Dient methodisch als Lernkontrolle und roter Faden zum Ziel
  • Crashkurswochen online zur Prüfungsvorbereitung
  • alle Prüfungen in Präsenz in Freiburg
  • Kompetente und praxiserfahrene Trainer*innen und Coaches, die hilfreich zur Seite stehen
  • Umfassende Betreuung durch unser Team

Zeitliche Struktur

Anmeldung & Start: jederzeit möglich

Dauer: Flexibel nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel 15, 27, 39 Monate

Prüfungstermine

Prüfungen Teil I schriftlich jährlich im Dezember

Prüfungen Teil I praktisch jährlich im Februar

Prüfungen Teil II schriftlich jährlich im Juni

Prüfungen Teil II praktisch jährlich im Juli

Anmeldefristen

Die Anmeldung ist jederzeit möglich Jetzt anmelden

Zusätzlich ist der Fernunterrichtsvertrag ebenfalls mit der Anmeldung mitzuschicken.

Ihre Investition

5.490 € 

Es wird zudem eine Prüfungsgebühr erhoben.

Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.

Die Zahlung an die VS FR erfolgt laut Fernunterrichtsvertrag in dreimonatigen Raten:

  • bei 15 Monaten: 1.098 € x 5 Raten,
  • bei 27 Monaten: 610 € x 9 Raten,
  • bei 39 Monaten: 422,31 € x 13 Raten

Ihre Vorteile im Überblick

Wie wir Sie auf Ihrem Erfolgskurs unterstützen

Unser Support

Drei Lehrgangsformen zur Auswahl

Papierlos in die Zukunft

Neue Räumlichkeiten

Umfassende Betreuung

Bitte beachten Sie

Zulassungsbedingungen

Für Ihre Anmeldung zu dieser Weiterbildung müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen ganz genau durch.

Allgemeine Informationen

Das Ziel der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirt*in ist die Befähigung, in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nachzuweisen, die über das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten hinaus qualifizieren und in die Lage versetzen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad auszuüben. Zu dieser beruflichen Handlungsfähigkeit gehören neben der Fachkompetenz auch die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Methodenkompetenz.

Voraussetzung

Voraussetzung bei allen drei Lehrgangsformen:

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten, Erste Prüfung nach der Entgeltordnung oder Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst und mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

Bei unseren berufsbegleitenden Formaten Balanced Learning und Smart Learning muss die Berufspraxis bis zum ersten Prüfungstag der Prüfung I erreicht sein. Für das Format Concentrated Learning in Präsenz ist die Berufspraxis bis zum Kursstart vollständig zu erbringen.

Zulassung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Absolvierende der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung oder Absolvierende der Angestellten I – Prüfung bzw. der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung oder Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung oder Absolventen der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst oder nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung UND
  • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in oben genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten

Bei unseren berufsbegleitenden Formaten Balanced Learning und Smart Learning muss die Berufspraxis bis zum ersten Prüfungstag der Prüfung I erreicht sein. Für das Format Concentrated Learning in Präsenz ist die Berufspraxis bis zum Kursstart vollständig zu erbringen.

Prozess

Bei Interesse an unseren Weiterbildungen dürfen Sie sich gerne persönlich von unserem Team beraten lassen: Telefonisch, schriftlich oder vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in Ihre Zukunft investieren möchten mit einer Weiterbildung an der Verwaltungsschule Freiburg, melden Sie sich gerne direkt an: Jetzt anmelden

Nach Ihrer Anmeldung bei der Verwaltungsschule Freiburg erhalten Sie sofort eine Antwort mit Angabe der weiteren Schritte. Zudem erhalten Sie dann rechtzeitig das Zulassungsschreiben und Infos für den Start des jeweiligen Lehrgangs. Nach Überweisung der Lehrgangsgebühren dürfen Sie sich auf Ihre Weiterbildung freuen.

Termine

Anmeldung & Start: jederzeit möglich

FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

In aller Kürze:

  • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r UND drei Jahre einschlägige Berufserfahrung zu Beginn der Weiterbildung ODER
  • Sechs Jahre einschlägige Berufspraxis.

Wer´s genauer wissen will:

  • Erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in den Bereichen Verwaltungsfachangestellte*r (Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung) oder Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (an der Verwaltungsschule Freiburg = Q³) und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung

ODER

  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung

ODER

  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung

ODER

eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in den unter 1. genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten

Welche Lehrgangsformate gibt es?

  1. Concentrated Learning: Vollzeit, in Präsenz vor Ort, Dauer 1 Jahr (Juli bis Juli):

Teil I: Von Juli bis Ende November, täglich (Mo-Fr) Unterricht von 8:15 bis 16:55 Uhr (Sommerferien BW sind unterrichtsfrei)

Die 10 schriftlichen Prüfungen Teil I finden an 5 Tagen Anfang Dezember statt, die praktischen Prüfungen Teil I finden im Februar statt

Teil II: In der Regel Unterricht im April und Mai des Folgejahres (ca. 3-4 Wochen, Vollzeit); täglich (Mo-Fr) Unterricht von 8:15 bis 16:55 Uhr

Die 2 schriftlichen Prüfungen Teil II finden an 1 Tag im Juni statt, die praktischen Prüfungen Teil II finden im Juli statt

Näheres finden Sie unter Verwaltungsfachwirt | Concentrated Learning | Vollzeit

  1. Balanced Learning: Teilzeit, 2 x wöchentlich Onlineunterricht (Di/Do, 16:30-21:15 Uhr) sowie 1 x monatlich samstags in Präsenz von 8:30-17:00 Uhr), Dauer: 21 Monate (November bis Juli im übernächsten Jahr), alle Schulferien BW sind unterrichtsfrei

Start immer Anfang November (z. B. 2025); die 10 schriftlichen Prüfungen Teil I finden an 5 Tagen Anfang Dezember im Folgejahr (2026) statt, die praktischen Prüfungen Teil I finden im Februar (2027) statt

Teil II: In der Regel Unterricht von März bis Juni des übernächsten Jahres (2027)

Die 2 schriftlichen Prüfungen Teil II finden an 1 Tag im Juni statt, die praktischen Prüfungen Teil II finden im Juli statt

Näheres finden Sie unter Verwaltungsfachwirt | Balanced Learning | Teilzeit

  1. Smart Learning: Teilzeit, flexibel in 15, 27 oder 39 Monaten, je nach persönlicher Lebenssituation

Start: Jederzeit möglich.

Alle Lernunterlagen sind auf der Lernplattform Moodle hinterlegt (Skripte, Videos, Übungen etc.); zusätzlich regelmäßige Onlinesprechstunden mit den TrainerInnen und Onlineunterricht über Zoom direkt vor den schriftlichen Prüfungen (ca. 8 Abende 16:30-21:15 Uhr). Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit mit den anderen TeilnehmerInnen auszutauschen über Zoom. Sie können sich also völlig flexibel mit den Fächern beschäftigen, wann und wo Sie wollen.

Im Laufe der Weiterbildung sind sogenannte Lernstandskontrollen digital einzureichen (z. B. Übung, Test etc.) und werden individuell korrigiert von den TrainerInnen. Sie gelten als Anwesenheitsbestätigung und dienen um Ihren eigenen Lernfortschritt realistisch einzuschätzen.

Die 10 schriftlichen Prüfungen Teil I finden immer an 5 Tagen Anfang Dezember statt, die praktischen Prüfungen Teil I finden im Februar statt

Die 2 schriftlichen Prüfungen Teil II finden an 1 Tag im Juni statt, die praktischen Prüfungen Teil II finden im Juli statt.

Alle schriftlichen und praktischen Prüfungen finden in unseren Räumlichkeiten an der Verwaltungsschule Freiburg statt. Das sind also die einzigen Termine, an denen Sie vor Ort in Freiburg sein müssen.

Näheres finden Sie unter Verwaltungsfachwirt | Smart Learning | Flexibel

Wer meldet mich an? Wie melde ich mich an?

Sie können sich ganz einfach selbst über das Anmeldeformular auf unserer Homepage anmelden: Anmeldeformular | Verwaltungsfachwirte | Fort-/ Weiterbildung

Dort laden Sie auch Ihren Lebenslauf hoch, ebenso den Nachweis über Ihre Berufserfahrung.

Vorausgesetzt, Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und Ihr Arbeitgeber bezahlt die Lehrgangsgebühren für Sie, dann kann Sie auch ihr Arbeitgeber anmelden über o.g. Link

Zusätzlich laden TeilnehmerInnen des Smart Learning-Lehrgangs den Fernunterrichtsvertrag ausgefüllt hoch. Diesen finden Sie unter Verwaltungsfachwirt | Smart Learning | Flexibel

Wie lange dauert der Lehrgang?

Siehe unter „Welche Lehrgangsformate gibt es?“

Wie und wann erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?

  • Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt
  • Zusage erfolgt nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen & bei Platzkapazitäten
  • Informationen erhalten Sie per Mail

Welche Unterlagen benötige ich für den Lehrgang?

  • aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) – den Bestellschein „VSV Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang. Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet.

Als moderner Bildungsdienstleister stellen wir Ihnen alle benötigten Unterlagen (Skripte, Übungen, Tests etc.) über die Lernplattform Moodle zur Verfügung. Wir arbeiten weitgehend papierlos. Deshalb möchten wir Sie bitten, ein mobiles Endgerät zu nutzen (Laptop, Tablet o. ä.)

Welche Auswirkungen hat die Änderung des Bundesbildungsgesetzes / die Einführung des „Bachelor Professional“ (bundeseinheitliche Prüfungen)?

Verlässlichkeit: Wir bieten auf Wunsch der Arbeitgeber weiterhin das bewährte Konzept zum Verwaltungsfachwirt in allen drei Formaten (s. „Welche Lehrgangsformate gibt es?“) an. Stundenumfang und Inhalte bleiben identisch. Die rechtliche Grundlage ist künftig die Entgeltordnung (Tarifrecht – 2. Prüfung nach der Entgeltordnung).

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für den Verwaltungsfachwirt nicht mehr für die Zulassung und auch nicht mehr für die Prüfungen zuständig. Diese Aufgaben übernehmen wir an der Verwaltungsschule Freiburg künftig selbst, sodass wir noch flexibler agieren können.

Die Qualitätsstandards bleiben erhalten – alle Verwaltungsschulen in BW werden inhaltlich dieselben Prüfungen zum selben Zeitpunkt anbieten.

Der Abschluss ist rechtlich betrachtet die sogenannte „zweite Prüfung nach der Entgeltordnung“. Sie haben deshalb arbeitsrechtlich alle Möglichkeiten, die der Tarifvertrag für diesen Abschluss vorsieht. Die Entscheidung über Aufstieg und Eingruppierung treffen die Arbeitgeber selbst.

Der Bund plant deutschlandweit ergänzend einen sogenannten „Bachelor Professional“ mit einem deutlich höheren Umfang als im Verwaltungsfachwirt. Diese Neuordnung wird frühestens 2026 / 2027 angeboten. Aktuell können wir über Inhalte und Umfang der Weitebildung noch keine Auskunft erteilen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen vom Bund noch nicht beschlossen wurden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir an dieser Stelle wie gewohnt schnellstmöglich informieren. Sicher ist aber schon jetzt: Die VS FR wird zusätzlich ein Angebot zum Bachelor Professional anbieten. Sie können sich deshalb gerne schon auf die Warteliste setzen lassen, wenn Sie an diesem Format Interesse haben.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

In der „Übergangsphase“ für den Verwaltungsfachwirt:

  • Möglichkeit einer Ratenzahlung
  • Möglichkeit eines sbb-Stipendiums unter bestimmten Voraussetzungen: Weiterbildungsstipendium: Förderung für Berufseinsteiger
  • Förderung durch den Arbeitgeber: Finanziell und/oder durch Freistellung während der Weiterbildung
  • Steuerliche Möglichkeiten: Werbungskosten bei der Lohn- und Einkommenserklärung. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt

Für den Bachelor Professional:

Gibt es Lagerungsmöglichkeiten für Gesetzbücher?

In jedem Unterrichtsraum stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Verfügung. Hierzu erhalten Sie zum Lehrgangsstart eine Schließkarte.

Gibt es einen WLAN-Zugang?

Alle Räume der Verwaltungsschule Freiburg verfügen über WLAN. Die Zugangsdaten erhalten Sie am ersten Unterrichtstag.

Gibt es einen Pausenbereich?

Im Eingangsbereich / Foyer steht eine Küche inklusive einem Kaffeeautomat und Wasserspender zur Verfügung. Außerdem gibt es einen Kühlschrank und die Möglichkeit, mitgebrachte Speisen in einer Mikrowelle aufzuwärmen.

Gibt es Schülerausweise?

Diese erhalten Sie am ersten Unterrichtstag. Sie ermöglichen Ihnen oftmals einen verbilligten Eintritt in Kino, Bäder, Theater etc.

Gibt es Parkmöglichkeiten an der Verwaltungsschule?

Wir sind in Freiburg bei der Neuen Messe, erreichbar mit Bus, Bahn, Fahrrad, Roller, Motorrad, Auto oder zu Fuß

Auf dem Messeparkplatz in unmittelbarer Nähe (fußläufig 2 Minuten) stehen ausreichend kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt

Hier geht’s zur Anmeldung

Sie haben sich ausführlich informiert und möchten den nächsten Schritt in Ihrer Karriere wagen? Concentrated Learning, Balanced Learning oder Smart Learning : Gehen Sie den Weg gemeinsam mit der Verwaltungsschule Freiburg und melden sich für „Ihre/n“ Verwaltungsfachwirt*in an.

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Meinungen

Das sagen unsere Schüler

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Mona Kaiser

Produktmanagerin
Verwaltungsfachwirt Smart Learning

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Kündigung

Schade, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Weiterbildung „Smart-Learning“ nicht fortsetzen zu wollen bzw. dies nicht weiter können.

Bitte senden Sie uns eine formlose Email mit dem Betreff „Kündigung“, Ihrem Namen, Ihrer Email-Adresse sowie dem Namen des Kurses, für den Sie sich angemeldet hatten an info@vs-fr.de.

Sie erhalten dann in Kürze die Kündigungsbestätigung mit dem nächstmöglichen Beendigungsdatum von uns.

Gern können Sie auch das folgende Formular benutzen und uns digital oder per Post zukommen lassen – wie es für Sie am einfachsten ist!

Kündigungs Formular

Hier finden Sie nochmal die geltenden Fristen gemäß dem Fernunterrichtsvertrag und den allgemeinen Verbraucherinformationen:

Downloads

„Der Fernunterrichtsvertrag kann erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags beträgt 15Monate.“