Smart Learning
Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
Smart Learning | Flexibel
Finden Sie im Folgenden die Daten und Fakten zu diesem Kurs in der stichwortartigen Übersicht. Gern beraten wir Sie auch – kontaktieren Sie uns einfach.
Lehrgangsform
- Digitales und flexibles Lernen
- Zeit- und ortsunabhängig
- Selbst gestaltbare Wege zum Ziel, die sich an die persönliche Lebenssituation anpassen können
- 24/7-Lernplattform:
- * enthält zeit- und ortsunabhängig alle Informationen und Inhalte
- * Dient methodisch als Lernkontrolle und roter Faden zum Ziel
- Crashkurswochen online zur Prüfungsvorbereitung
- alle Prüfungen in Präsenz in Freiburg
- Kompetente und praxiserfahrene Trainer*innen und Coaches, die hilfreich zur Seite stehen
- Umfassende Betreuung durch unser Team
Zeitliche Struktur
Start: Immer im Mai/Juni
Dauer: Flexibel nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel 15, 27, 39 Monate
Prüfungstermine
Prüfungen Teil I schriftlich jährlich im Dezember
Prüfungen Teil I praktisch jährlich im Februar
Prüfungen Teil II schriftlich jährlich im Juni
Prüfungen Teil II praktisch jährlich im Juli
Anmeldefristen
Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis 31.01. (für Fortbildungsstart Mai/Juni): Jetzt anmelden
UND
Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis 31.01. (für Fortbildungsstart Mai/Juni):
UND
Zusätzlich ist der Fernunterrichtsvertrag ebenfalls bis 31.01. vollständig auszufüllen und an die Verwaltungsschule Freiburg zu senden.
*** Auf Anfrage ist eine Verlängerung der Anmeldefrist möglich – bitte sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung! ***
Ihre Investition
5.490 €
Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.
Die Zahlung an die VS FR erfolgt laut Fernunterrichtsvertrag in dreimonatigen Raten:
- bei 15 Monaten: 1.098 € x 5 Raten,
- bei 27 Monaten: 610 € x 9 Raten,
- bei 39 Monaten: 422,31 € x 13 Raten
Ihre Vorteile im Überblick
Wie wir Sie auf Ihrem Erfolgskurs unterstützen
Unser Support
Drei Lehrgangsformen zur Auswahl
Papierlos in die Zukunft
Neue Räumlichkeiten
Umfassende Betreuung
Bitte beachten Sie
Zulassungsbedingungen
Für Ihre Anmeldung zu dieser Weiterbildung müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen ganz genau durch. Beachten Sie auch bitte, dass parallel auch eine Anmeldung durch Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgen muss (weitere Informationen dazu finden Sie unter „Prozess“).
Allgemeine Informationen
Das Ziel der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirt*in ist die Befähigung, in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nachzuweisen, die über das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten hinaus qualifizieren und in die Lage versetzen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad auszuüben. Zu dieser beruflichen Handlungsfähigkeit gehören neben der Fachkompetenz auch die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Methodenkompetenz.
Voraussetzung
Voraussetzung bei allen drei Lehrgangsformen:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten, Erste Prüfung nach der Entgeltordnung oder Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst und mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
Zulassung
Die Prüfung der Zulassung erfolgt durch das Regierungspräsidium.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Absolvierende der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung oder Absolvierende der Angestellten I – Prüfung bzw. der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung oder Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung oder Absolventen der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst oder nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung UND
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis ODER
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in oben genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten
Prozess
Bei Interesse an unseren Weiterbildungen dürfen Sie sich gerne persönlich von unserem Team beraten lassen: Telefonisch, schriftlich oder vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in Ihre Zukunft investieren möchten mit einer Weiterbildung an der Verwaltungsschule Freiburg, melden Sie sich gerne direkt an:
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt in digitaler Form in der Regel zeitgleich bei der Verwaltungsschule Freiburg UND beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis zur jeweils angegebenen Frist: Jetzt anmelden
UND
Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zur jeweils angegebenen Frist:
Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft Ihre Voraussetzungen eingehend bei Ihrer Anmeldung Nähere Informationen finden Sie auch hier unter: Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Nach Ihrer Anmeldung bei der Verwaltungsschule Freiburg erhalten Sie sofort eine Antwort mit Angabe der weiteren Schritte. Vorbehaltlich der erfolgreichen Zulassung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten Sie dann rechtzeitig das Zulassungsschreiben und Infos für den Start des jeweiligen Lehrgangs. Nach Überweisung der Lehrgangsgebühren dürfen Sie sich auf Ihre Weiterbildung freuen.
UND
Bitte den Fernunterrichtsvertrag ausgefüllt an uns zurücksenden. Gern digital.
Termine
Anmeldeschluss: immer am 31.01.
*** Auf Anfrage ist eine Verlängerung der Anmeldefrist möglich – bitte sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung! ***
Ihr nächster Schritt
Hier geht’s zur Anmeldung
Sie haben sich ausführlich informiert und möchten den nächsten Schritt in Ihrer Karriere wagen? Concentrated Learning, Balanced Learning oder Smart Learning : Gehen Sie den Weg gemeinsam mit der Verwaltungsschule Freiburg und melden sich für „Ihre/n“ Verwaltungsfachwirt*in an.
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Kai Schafhausen
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Kündigung
Schade, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Weiterbildung „Smart-Learning“ nicht fortsetzen zu wollen bzw. dies nicht weiter können.
Bitte senden Sie uns eine formlose Email mit dem Betreff „Kündigung“, Ihrem Namen, Ihrer Email-Adresse sowie dem Namen des Kurses, für den Sie sich angemeldet hatten an info@vs-fr.de.
Sie erhalten dann in Kürze die Kündigungsbestätigung mit dem nächstmöglichen Beendigungsdatum von uns.
Gern können Sie auch das folgende Formular benutzen und uns digital oder per Post zukommen lassen – wie es für Sie am einfachsten ist!
Hier finden Sie nochmal die geltenden Fristen gemäß dem Fernunterrichtsvertrag und den allgemeinen Verbraucherinformationen:
„Der Fernunterrichtsvertrag kann erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags beträgt 15Monate.“