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Smart Learning
Flexibel

Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung

Smart Learning | Flexibel

Finden Sie im Folgenden die Daten und Fakten zu diesem Kurs in der stichwortartigen Übersicht. Gern beraten wir Sie auch – kontaktieren Sie uns einfach.

Lehrgangsform

  • Digitales und flexibles Lernen
  •  Zeit- und ortsunabhängig
  • Selbst gestaltbare Wege zum Ziel, die sich an die persönliche Lebenssituation anpassen können
  • 24/7-Lernplattform:
    • * enthält zeit- und ortsunabhängig alle Informationen und Inhalte
    • * Dient methodisch als Lernkontrolle und roter Faden zum Ziel
  • Crashkurswochen online zur Prüfungsvorbereitung
  • alle Prüfungen in Präsenz in Freiburg
  • Kompetente und praxiserfahrene Trainer*innen und Coaches, die hilfreich zur Seite stehen
  • Umfassende Betreuung durch unser Team

Zeitliche Struktur

Start: Immer im Mai/Juni

Dauer: Flexibel nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel 15, 27, 39 Monate

Prüfungstermine

Prüfungen Teil I schriftlich jährlich im Dezember

Prüfungen Teil I praktisch jährlich im Februar

Prüfungen Teil II schriftlich jährlich im Juni

Prüfungen Teil II praktisch jährlich im Juli

Anmeldefristen

Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis 31.01.  (für Fortbildungsstart Mai/Juni): Jetzt anmelden

UND

Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis 31.01. (für Fortbildungsstart Mai/Juni):

Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

UND

Zusätzlich ist der Fernunterrichtsvertrag ebenfalls bis 31.01. vollständig auszufüllen und an die Verwaltungsschule Freiburg zu senden.

*** Auf Anfrage ist eine Verlängerung der Anmeldefrist möglich – bitte sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung! ***

Ihre Investition

5.490 €

Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.

Die Zahlung an die VS FR erfolgt laut Fernunterrichtsvertrag in dreimonatigen Raten:

  • bei 15 Monaten: 1.098 € x 5 Raten,
  • bei 27 Monaten: 610 € x 9 Raten,
  • bei 39 Monaten: 422,31 € x 13 Raten

Ihre Vorteile im Überblick

Wie wir Sie auf Ihrem Erfolgskurs unterstützen

Unser Support

Drei Lehrgangsformen zur Auswahl

Papierlos in die Zukunft

Neue Räumlichkeiten

Umfassende Betreuung

Bitte beachten Sie

Zulassungsbedingungen

Für Ihre Anmeldung zu dieser Weiterbildung müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen ganz genau durch. Beachten Sie auch bitte, dass parallel auch eine Anmeldung durch Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgen muss (weitere Informationen dazu finden Sie unter „Prozess“).

Allgemeine Informationen

Das Ziel der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirt*in ist die Befähigung, in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nachzuweisen, die über das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten hinaus qualifizieren und in die Lage versetzen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad auszuüben. Zu dieser beruflichen Handlungsfähigkeit gehören neben der Fachkompetenz auch die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Methodenkompetenz.

Voraussetzung

Voraussetzung bei allen drei Lehrgangsformen:

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten, Erste Prüfung nach der Entgeltordnung oder Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst und mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

Zulassung

Die Prüfung der Zulassung erfolgt durch das Regierungspräsidium.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Absolvierende der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung oder Absolvierende der Angestellten I – Prüfung bzw. der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung oder Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung oder Absolventen der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst oder nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung UND
  • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in oben genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten

Prozess

Bei Interesse an unseren Weiterbildungen dürfen Sie sich gerne persönlich von unserem Team beraten lassen: Telefonisch, schriftlich oder vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in Ihre Zukunft investieren möchten mit einer Weiterbildung an der Verwaltungsschule Freiburg, melden Sie sich gerne direkt an:

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt in digitaler Form in der Regel zeitgleich bei der Verwaltungsschule Freiburg UND beim Regierungspräsidium Karlsruhe:

Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis zur jeweils angegebenen Frist: Jetzt anmelden

UND

Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zur jeweils angegebenen Frist:
Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft Ihre Voraussetzungen eingehend bei Ihrer Anmeldung Nähere Informationen finden Sie auch hier unter: Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Nach Ihrer Anmeldung bei der Verwaltungsschule Freiburg erhalten Sie sofort eine Antwort mit Angabe der weiteren Schritte. Vorbehaltlich der erfolgreichen Zulassung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten Sie dann rechtzeitig das Zulassungsschreiben und Infos für den Start des jeweiligen Lehrgangs. Nach Überweisung der Lehrgangsgebühren dürfen Sie sich auf Ihre Weiterbildung freuen.

UND

Bitte den Fernunterrichtsvertrag ausgefüllt an uns zurücksenden. Gern digital.

Termine

Anmeldeschluss: immer am 31.01.

*** Auf Anfrage ist eine Verlängerung der Anmeldefrist möglich – bitte sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung! ***

Ihr nächster Schritt

Hier geht’s zur Anmeldung

Sie haben sich ausführlich informiert und möchten den nächsten Schritt in Ihrer Karriere wagen? Concentrated Learning, Balanced Learning oder Smart Learning : Gehen Sie den Weg gemeinsam mit der Verwaltungsschule Freiburg und melden sich für „Ihre/n“ Verwaltungsfachwirt*in an.

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Kündigung

Schade, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Weiterbildung „Smart-Learning“ nicht fortsetzen zu wollen bzw. dies nicht weiter können.

Bitte senden Sie uns eine formlose Email mit dem Betreff „Kündigung“, Ihrem Namen, Ihrer Email-Adresse sowie dem Namen des Kurses, für den Sie sich angemeldet hatten an info@vs-fr.de.

Sie erhalten dann in Kürze die Kündigungsbestätigung mit dem nächstmöglichen Beendigungsdatum von uns.

Gern können Sie auch das folgende Formular benutzen und uns digital oder per Post zukommen lassen – wie es für Sie am einfachsten ist!

Kündigungs Formular

Hier finden Sie nochmal die geltenden Fristen gemäß dem Fernunterrichtsvertrag und den allgemeinen Verbraucherinformationen:

Downloads

„Der Fernunterrichtsvertrag kann erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags beträgt 15Monate.“