Per Gesetz geregelt
– erkundigen Sie sich hier über Ihre möglichen Optionen.
Im Folgenden finden Sie Informationen und Beispielrechnungen für das Aufstiegs-BAföG sowie zur Bildungszeit.
Schauen Sie gleich nach, ob und welche Förderungsmöglichkeiten Sie beantragen können!
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Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer*innen, die eine Aufstiegsfortbildung an der Verwaltungsschule Freiburg absolvieren, vom Staat gefördert.
Die wichtigsten Informationen zum Aufstiegs-BAföG (seit 1. August 2020):
- 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können als Zuschuss gefördert werden. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögensverhältnis. Es gibt keine Altersgrenze.
- Über den restlichen Betrag kann ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragt werden. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung können auf Antrag 50 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen werden.
Insgesamt können so bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Bei Vollzeit-Lehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu beantragen. Der Beitrag zum Lebensunterhalt ist einkommens- und vermögensabhängig und besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.
Antragstellung und weiterführende Informationen
Der Förderantrag wird bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt. Die Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Umfassende Informationen und die Antragsbestimmungen zum Aufstiegs-BAföG sowie Informationen zu den zu erfüllenden, persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter
Persönliche Unterstützung vor Ort – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Rechtsgrundlage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Beispielrechnung für das Format „Balanced Learning“
Kursgebühren
4.990 €
./. Zuschuss vom Staat (50 %)
2.495 €
./. 50 der Darlehenssumme KFW-Kredit*
1.247,50 €
Restbetrag
2.495 €
Tatsächliche Kosten für die Teilnehmer*innen
1.247,50 €
*Rückerstattung auf Antrag und bei Bestehen der Abschlussprüfung
Lediglich ein Viertel der Fortbildungsgebühren ist von den Teilnehmer*innen zu tragen.
Daneben bietet die Verwaltungsschule in besonderen Fällen die Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Bildungszeit
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Auch die Verwaltungsschule Freiburg ist im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden Sie hier.
sbb-Stipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen können.
Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 8.700 EUR über drei Jahre – bei einem Eigenanteil von 10 %.
Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen unter http://www.sbb-stipendien.de/.
Offizieller Zertifizierer der Verwaltungsschule Freiburg
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Kai Schafhausen
Onsite Manager &
Produktmanager Verwaltungsfachwirt