Bildungszeit
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Auch die Verwaltungsschule Freiburg ist im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden Sie hier.
sbb-Stipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen können.
Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 8.700 EUR über drei Jahre – bei einem Eigenanteil von 10 %.
Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen unter http://www.sbb-stipendien.de/.
Offizieller Zertifizierer der Verwaltungsschule Freiburg
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Nadja Krügl
Verwaltungsfachwirt
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