Balanced Learning
Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
Balanced Learning | Teilzeit
Finden Sie im Folgenden die Daten und Fakten zu diesem Kurs in der stichwortartigen Übersicht. Gern beraten wir Sie auch – kontaktieren Sie uns einfach.
Lehrgangsform
Teilzeit: Überwiegend Online-Unterricht an zwei Abenden die Woche, daneben ein Samstag im Monat in Präsenz vor Ort
Papierlos in die Zukunft: Modernes Lernen mit digitalen Skripten auf unserer Lernplattform
In neuen Räumlichkeiten: Wohlfühlfaktor inklusive innovativer Technik und umfassender Ausstattung
Gut aufgehoben: Kompetente und praxiserfahrene Dozierende & umfassende Betreuung durch unser Team
Zeitliche Struktur
In Teilzeit garantiert in nur 21 Monaten zum Abschluss; die Schulferien Baden-Württemberg werden berücksichtigt
November bis darauffolgenden November:
Digitaler Unterricht Di & Do von 16:30 – 21:15 Uhr & einmalig monatlich samstags in Präsenz vor Ort, inklusive einwöchigem Crashkurs & individueller Prüfungsvorbereitung -> schriftliche Prüfungen Teil I erfolgen in der ersten Dezemberhälfte
Mitte Dezember bis Mitte Februar:
Unterrichtsfreie Zeit & individuelle Prüfungsvorbereitung inklusive eintägigem Crashkurs -> praktische Prüfungen Teil I erfolgen in der zweiten Februarhälfte.
Ende Februar bis Juni:
Digitaler Unterricht Di & Do von 16:30 – 21:15 Uhr & einmalig monatlich samstags in Präsenz vor Ort & individueller Prüfungsvorbereitung -> schriftliche Prüfungen Teil II erfolgen Mitte Juni
Mitte Juni bis Ende Juli:
Unterrichtsfreie Zeit & individuelle Prüfungsvorbereitung -> praktische Prüfungen Teil II erfolgen Ende Juli
Abschlussfeier/Zeugnisübergabe: August/September
Prüfungstermine
Prüfungen Teil I schriftlich immer im Dezember
Prüfungen Teil I praktisch immer im Februar
Prüfungen Teil II schriftlich immer im Juni
Prüfungen Teil II praktisch immer im Juli
Anmeldefristen
Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis 15.05. (für Fortbildungsstart November): Jetzt anmelden
UND
Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis 15.05. (für Fortbildungsstart November):
Ihre Investition
4.990 €
Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.
Es bestehen umfangreiche Fördermöglichkeiten bis zu 75 % durch Aufstiegs-BAföG: Nähere Informationen unter Förderungsmöglichkeiten bzw. Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de). Die MitarbeiterInnen der BAföG-Stelle informieren individuell.
Ihre Vorteile im Überblick
Wie wir Sie auf Ihrem Erfolgskurs unterstützen
Unser Support
Drei Lehrgangsformen zur Auswahl
Papierlos in die Zukunft
Moderne Räumlichkeiten
Umfassende Betreuung
Bitte beachten Sie
Zulassungsbedingungen
Für Ihre Anmeldung zu dieser Weiterbildung müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen ganz genau durch. Beachten Sie auch bitte, dass parallel auch eine Anmeldung durch Sie beim Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgen muss (weitere Informationen dazu finden Sie unter „Prozess“).
Allgemeine Informationen
Das Ziel der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirt*in ist die Befähigung, in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nachzuweisen, die über das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten hinaus qualifizieren und in die Lage versetzen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad auszuüben. Zu dieser beruflichen Handlungsfähigkeit gehören neben der Fachkompetenz auch die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Methodenkompetenz.
Voraussetzung
Voraussetzung bei allen drei Lehrgangsformen:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten, Erste Prüfung nach der Entgeltordnung oder Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst und mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
Zulassung
Die Prüfung der Zulassung erfolgt durch das Regierungspräsidium.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Absolvierende der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung oder Absolvierende der Angestellten I – Prüfung bzw. der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung oder Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung oder Absolventen der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst oder nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung UND
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis ODER
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in oben genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten
Prozess
Bei Interesse an unseren Weiterbildungen dürfen Sie sich gerne persönlich von unserem Team beraten lassen: Telefonisch, schriftlich oder vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie in Ihre Zukunft investieren möchten mit einer Weiterbildung an der Verwaltungsschule Freiburg, melden Sie sich gerne direkt an:
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt in digitaler Form in der Regel zeitgleich bei der Verwaltungsschule Freiburg UND beim Regierungspräsidium Karlsruhe:
Anmeldung auf der Homepage der Verwaltungsschule Freiburg bis zur jeweils angegebenen Frist: Jetzt anmelden
UND
Anmeldung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zur jeweils angegebenen Frist:
Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft Ihre Voraussetzungen eingehend bei Ihrer Anmeldung Nähere Informationen finden Sie auch hier unter: Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Nach Ihrer Anmeldung bei der Verwaltungsschule Freiburg erhalten Sie sofort eine Antwort mit Angabe der weiteren Schritte. Vorbehaltlich der erfolgreichen Zulassung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten Sie dann rechtzeitig das Zulassungsschreiben und Infos für den Start des jeweiligen Lehrgangs. Nach Überweisung der Lehrgangsgebühren dürfen Sie sich auf Ihre Weiterbildung freuen.
Termine
Die Frist für Ihre Bewerbung beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist immer der 15.05. eines Jahres.
Milestones auf einen Blick
Ihr Weg zum Erfolg
Ihr nächster Schritt
Hier geht’s zur Anmeldung
Sie haben sich ausführlich informiert und möchten den nächsten Schritt in Ihrer Karriere wagen? Concentrated Learning, Balanced Learning oder Smart Learning : Gehen Sie den Weg gemeinsam mit der Verwaltungsschule Freiburg und melden sich für „Ihre/n“ Verwaltungsfachwirt*in an.
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Kai Schafhausen
Onsite & Produktmanager
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