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Attraktive Förderungsmöglichkeiten

Ihre Weiterbildung, gemeinsam finanziert

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Bildungszeit / Bildungsurlaub

Die Verwaltungsschule Freiburg ist als Einrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Beschäftigte in Baden-Württemberg können für anerkannte Präsenzanteile Bildungszeit in Anspruch nehmen.

Bildungsurlaub ist Ländersache und in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, mit je eigenen Anerkennungsverfahren. Wenn Sie außerhalb Baden-Württembergs arbeiten, klären wir gern mit Ihnen, ob eine Anerkennung in Ihrem Bundesland möglich ist.

Ratenzahlung

Sie möchten die Lehrgangsgebühr nicht in einer Summe zahlen? Das lässt sich einrichten. Wir finden gemeinsam eine Aufteilung, die zu Ihrer Laufzeit und Ihrer Situation passt. Sprechen Sie uns einfach an.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Viele Teilnehmende werden von ihrer Dienststelle unterstützt, ganz oder anteilig. Im Anmeldeformular können Sie angeben, ob die Rechnung an Sie, an Ihren Arbeitgeber oder aufgeteilt gehen soll. Eine Weiterbildung, die den Dienstbetrieb kaum belastet, lässt sich intern oft leichter befürworten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Argumente für das Gespräch mit Ihrer Führungskraft brauchen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Weiterbildungskosten für den eigenen Beruf können Sie in der Regel als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, ebenso Fahrt- und Materialkosten. Ob und in welchem Umfang das für Sie gilt, klären Sie am besten mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.

Weiterbildungsstipendium der SBB

Wer die Berufsausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen hat und bei Aufnahme in das Programm nicht älter als 24 Jahre ist, kann über das Weiterbildungsstipendium gefördert werden. Es unterstützt anspruchsvolle berufliche Weiterbildungen, ausdrücklich auch Vorbereitungslehrgänge auf Fortbildungsprüfungen wie den Verwaltungsfachwirt, mit insgesamt bis zu 9.135 Euro über drei Förderjahre.

Wichtig: Sie bewerben sich einmalig und früh, unabhängig von einer konkreten Weiterbildung. Sind Sie einmal aufgenommen, können Sie die Förderung später für den Verwaltungsfachwirt einsetzen, auch wenn dann bereits mehrere Berufsjahre vergangen sind. Zuständig für die Aufnahme ist in der Regel die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Zulassungen & Zertifizierungen

AZAV-Zertifizierung Die Verwaltungsschule Freiburg ist als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert, ausgestellt durch Certuria (Zertifikatsnummer ZG3497, gültig bis 13.09.2028).

zfu-Zulassung Der Verwaltungsfachwirt Smart Learning ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (zfu) zugelassen, Zulassungsnummer 5144724.

Eine Weiterbildung ist eine Investition und Sie müssen sie nicht allein stemmen. Je nach Situation kommen Bildungszeit, eine Ratenzahlung, die Beteiligung Ihres Arbeitgebers, steuerliche Vorteile oder ein Stipendium infrage, bei einzelnen Formaten auch ein Bildungsgutschein. Welche Wege für Sie offenstehen, hängt von Ihrem Lehrgang, Ihrem Bundesland und Ihrer beruflichen Situation ab. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick und sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind. Wir gehen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Nadja Krügl

Verwaltungsfachwirt
Anmeldung/Onboarding, Zahlung & Fördermöglichkeiten