ANMELDE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN (AGB)
Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.)
Geltung
Buchungen für sämtliche Weiterbildungen / Vorbereitungslehrgänge / Seminare der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) sowie der jeweils aktuellen Corona-Verordnung.
Anmeldung
Die Anmeldung zu allen für Weiterbildungen / Vorbereitungslehrgängen / Seminaren erfolgt online über die Website.
Teilnahmegebühren, Umsatzsteuerbefreiung
Die jeweils gültige Teilnahmegebühr für Weiterbildungen / Vorbereitungslehrgänge / Seminare wird umsatzsteuerfrei erhoben. Die durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer verschuldeten Bank- oder Mahngebühren (z. B. durch Zahlungsverzug oder Rücklastschriften) werden zu Lasten der Teilnehmerin / des Teilnehmers berechnet. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
Nichtteilnahme
Bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/des Teilnehmers erfolgt keine Teil- oder Rückvergütung der Teilnahmegebühr.
Rücktritt
Ein Rücktritt muss gegenüber der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt vor Ende der Anmeldefrist, entfällt die Teilnahmegebühr. Es wird dabei eine Gebühr in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt nach Ablauf der Anmeldefrist bei der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) ein, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Der Rücktritt wird schriftlich bestätigt. Teilnehmende, die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, erhalten keine Rückerstattung.
Sonderregelungen Lehrgang „Verwaltungsfachwirt*in Smart Learning“ als Fernunterrichtslehrgang:
Der Fernunterrichtsvertrag (s. hier auf unserer Homepage Formular unter Downloads in der Rubrik Verwaltungsfachwirte Smart Learning) kann erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahrsnach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags beträgt 15 Monate. Darüber hinaus ist die Verwaltungsschule Freiburg verpflichtet, den Teilnehmer über sein Widerrufsrecht nach § 4 Satz 1 FernUSG in Verbindung mit § 355 BGB zu informieren (s. hier auf unserer Homepage Formular unter Downloads in der Rubrik Verwaltungsfachwirte Smart Learning).
Absage von Veranstaltungen und Ablaufänderungen
Die Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) behält sich vor, trotz verbindlicher Anmeldung, Weiterbildungen und Vorbereitungslehrgänge, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, nicht durchzuführen. Der Teilnehmerin / dem Teilnehmer wird die Nichtdurchführung oder notwendige Änderungen des Programms unverzüglich mitgeteilt. Wird ein Seminar aus einem von der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) zu vertretenden Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin die bereits bezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.). Die Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) behält sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern.
Haftung
Im Rahmen des Fortbildungsbetriebs beschränkt sich die Haftung der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit infolge eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.), ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen.
Verbot der Weitergabe von Unterlagen / Skripten
Jegliche Weitergabe von Kursunterlagen und Skripten an Dritte ohne die ausdrückliche Genehmigung der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) ist untersagt. Bei Verletzung behält sich die Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) alle Rechte, insbesondere Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadensersatz, vor.
Schlussbestimmungen
Ist der Teilnehmer Unternehmer iSd § 14 BGB, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) nach Wahl der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e.V.) Freiburg im Breisgau oder der Sitz des Teilnehmers. Für Klagen gegen Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) ist in diesen Fällen jedoch Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Verwaltungsschule Freiburg (BGVS e. V.) unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte.
Freiburg, 05.08.2024